Entscheidung vom Bezirksverband der Gartenfreunde Stuttgart e.V.:
Der Anbau von Cannabis und anderen bewusstseinserweiternden Drogen und Pilzen ist in unserem Wirkungsbereich und unserer Gartenordnung ausdrücklich nicht gestattet. Eine Lagerung von entsprechendem Saatgut wird zugleich untersagt. Zum Begriff des Anbaus zählen sowohl Gartenbau inner- und außerhalb von geschlossenen Räumlichkeiten oder Gewächshäusern als auch der Ackerbau im Freiland mit und ohne Folientunnel.
Dies ist mit sofortiger Wirkung auch in unserem Verein der Gartenfreunde Grenzacker e.V. zu beachten.